Bezirks-Queer-Beauftragten-Stellen mit Landesmitteln ausstatten
Die LSU Berlin begrüßt, dass auch in den Berliner Bezirken jeweils eine Person als Queer-Beauftragte im Rahmen einer Vollzeitstelle tätig werden soll.
Dafür müssen aber auch entsprechende Finanzmittel nachhaltig spätestens im kommenden Landeshaushalt zur Verfügung gestellt und durch den Haushaltsgesetzgeber in den fortfolgenden Haushaltsjahren nachhaltig verstetigt werden.
Auf entsprechende Erfahrungen aus Bezirken mit bereits bestehenden Beauftragten-Stellen sollte zurückgegriffen werden.
Den Beschluss findest Du hier als PDF.