Wir fordern die Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz, um das Merkmal „sexuelle Identität“, warum das wichtig und notwendig ist?
Wir fordern die Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz, um das Merkmal „sexuelle Identität“, warum das wichtig und notwendig ist? Hier einige Gründe:
Aufgrund des 1949 vorherrschenden gesellschaftlichen Verständnisses von Homosexualität bis heute die einzige NS-Opfergruppe, die im Grundgesetz nicht explizit erwähnt wird.
Auch in den ersten Jahrzehnten der jungen Bundesrepublik wurden LSBTIQ* kriminalisiert. Das Grundgesetz schützte sie nicht.
Eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz ist notwendig, um eine Wiederholung von Kriminalisierung und Verfolgung zu verhindern. Sie sichert zudem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachhaltig ab.
Vor dem Hintergrund zunehmender Hassgewalt gegen LSBTIQ* und Bestrebungen reaktionärer Kräfte, die „Uhr zurückzudrehen“, hat die Aufnahme des Merkmals eine hohe Signalwirkung.
Wir werben kontinuierlich für dieses wichtige Vorhaben, auch in unserer eigenen Partei, und freuen uns, dass der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, ebenso wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, ihre Unterstützung zugesagt haben.
Vielen Dank an dieser Stelle auch an Jan-Marco Luczak MdB, der uns in dieser Frage seit Jahren zur Seite steht.